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- Für angehende Fachärzt:innen Allgemeine Innere Medizin
- Für angehende Fachärzt:innen Kinder- und Jugendmedizin
- Für angehende Fachärzt:innen Psychiatrie und Psychotherapie
- Erforderlich ist ein Schweizer Staatsexamen oder mindestens 2 Jahre Erfahrung an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte. Ausserdem ist eine Mitfinanzierung nur einmal im Verlauf der Weiterbildung im Aargau möglich
- Weitere Kriterien siehe unten
- Falls eine Anstellung an einem Aargauer Spital besteht, ist es üblicherweise möglich, dort angestellt zu bleiben während der Weiterbildungszeit in der Praxis. (Gesuchsformular Praxisassistenz Kt. AG)
- Falls keine Anstellung an einem Aargauer Spital besteht, ist eine Mitfinanzierung über die Koordinationsstelle von mfe-aargau möglich. Die Anstellung erfolgt in der Praxis Musterarbeitsvertrag
- Über www.praxisassistenz-ag.ch können Sie sich spezifisch auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder eine Bildbewerbung an alle registrierten Lehrpraxen im Kanton Aargau schicken, in der Sie schreiben, was Sie interessiert.
- Über diesen Link kann die Weiterbildungsstelle registriert werden und/oder aktiv ausgeschrieben werden.
- Durch Fallvorstellungen im Spital können Sie auf Ihre Praxis aufmerksam machen. Bei Interesse wenden Sie sich an praxisassistenz@mfe-aargau.ch
- Gut zu wissen: die Möglichkeit von supervidierten Ultraschalluntersuchungen und Hospitationen ist sehr gefragt bei den jungen Kolleg:innen
- Es kann ein Antrag auf Mitfinanzierung gestellt werden, sofern die Kriterien erfüllt sind.
- Ziel Facharzt AIM, KJM oder Psychiatrie (bei Psychiatrie nur mit Anstellung bei PDAG PDAG)
- CH Staatsexamen oder mind. 2 Jahre an SIWF anerkannter Weiterbildungsstätte in der Schweiz
- Bisher keine mitfinanzierte PA im Aargau
- Maximal 7 Jahre 100% klinische Weiterbildung bzw. entsprechend mehr bei Teilzeittätigkeit
- Bisher kein Facharzttitel
- Sprachkompetenz C1
- Die WHM Evaluation muss von Lehrpraxis, Assistenzarzt/-ärztin und MPA ausgefüllt sein
- Das Abschlussgespräch mit der Mentorin hat stattgefunden
- Monatlich wurde eine Lohnabrechnung durch die Praxis erstellt und die Arbeitszeit erfasst
- Das SIWF Zeugnis wurde durch die Lehrpraxis ausgestellt
- Lehrpraxis ist für das Einholen der Assistentenbewilligung beim DGS verantwortlich
- Lehrpraxis ist für die Berufshaftpflichtversicherung der PAs verantwortlich
- Der Assistenzarztlohn wird durch die Koordinationsstelle aufgrund der bisherigen Erfahrung berechnet und ist während der mitfinanzierten Zeit fix
- Schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen Lehrpraxis und Praxisassistent:in
- Zielvereinbarungen werden empfohlen (z.B. Hospitationen, Ultraschall, etc.)
- Ein Schnuppertag vor Beginn der PA ist sehr empfohlen
- Lehrpraxis und Assistenzart/-ärztin sind für die Weiterbildung der Assistenzärzt:innen (keine Finanzierung durch die Koordinationsstelle) sowie das SIWF Zeugnis verantwortlich gemäss SIWF Weiterbildungsordnung KJM/AIM
- Lehrpraxis ist für die Arbeits- und Ferienplanung zuständig
- Interne und externe Weiterbildungen sowie Mini-CEX und DOPS werden durch Assistenzarzt/-ärztin und Lehrpraxis geplant. Die Teilnahme an einem Praxisführungskurs (z.B. von WHM) muss durch die Praxis ermöglicht werden
- Probleme müssen frühzeitig an die Koordinationsstelle gemeldet werden
- Assistenzarzt/-ärztin ist im Pilotprojekt in der Praxis nagestellt und erhält den kantonal üblichen Lohn. Dieser wird durch die Koordinationsstelle berechnet.
- Nach Abschluss der Praxisassistenz und Erfüllung der Bedingungen erhält die Praxis einen Teil des ausbezahlten Lohnes von der Koordinationsstelle zurück. Die Mitfinanzierung beträgt jeweils 45’000.- für 6 Monate bei 100% Pensum, die Praxis trägt alle übrigen Kosten inkl. Allfälliger Beteiligung an Weiterbildungskosten.
- Der Betreuungsaufwand nimmt mit der Zeit ab und der Umsatz steigt tendenziell. Deshalb kann es Sinn machen, eine Stelle für eher unerfahrene Assistenzärzt:innen nur für ein Jahr anzubieten statt für 6 Monate. Der Lohn für die zusätzliche Zeit wird von der Praxis getragen.
- Die Arbeit in der Praxis ist komplex und auch herausfordernd, wenn das Staatsexamen in der Schweiz gemacht wurde. Bei Fremdsprachigkeit und/oder Studium im Ausland ist der Unterstützungsbedarf erfahrungsgemäss zu hoch.
- Der Lohn richtet sich nach den im Kanton Aargau üblichen Ansätzen für Ärzt:innen in Weiterbildung und wird durch die Koordinationsstelle nach der bereits vorhandenen Erfahrung berechnet.
- Geht die Anstellung über die mitfinanzierte Zeit hinaus steht es der Praxis frei, den Lohn mit dem Assistenzarzt/der Assistenzärztin zu verhandeln.
- Assistenzärzt:innen können am Notfalldienst teilnehmen, die Supervision muss aber jederzeit gewährleistet sein. Obligatorisch ist es nicht.
- Die Mitfinanzierung ist für angehende AIM, KJM und Psychiater:innen möglich und ist für angehende praktische Ärzt:innen ausgeschlossen
- Wir empfehlen die Ermöglichung von einem halben Tag Hospitation pro Woche in der bezahlten Arbeitszeit in einer anderen Fachrichtung (z. B. HNO, Dermatologie, etc.). Dies ermöglicht es den Assistenzärzt:innen, Erfahrungen in anderen Fachgebieten zu sammeln, ohne mehrere Monate oder Jahre investieren zu müssen.
- Erfahrungsgemäss wird dies sehr geschätzt und die Attraktivität Ihrer Weiterbildungsstelle nimmt zu
- Die Hospitation wird nicht im Spezialfach angerechnet, sondern ist Teil der Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin
- Das Tarifsystem kennen zu lernen ist eines der Ziele der Weiterbildung in der Praxis
- Eine Leistung sollte durch den Assistenzarzt bzw. die Assistenzärztin in gleicher Qualität und zu gleichen Kosten erbracht werden wie durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin
- Die für die Supervision benötigte Zeit kann nicht zusätzlich verrechnet werden
- Seit 2022 (Übergangsbestimmungen bis Ende 2026) müssen für die Erlangung des Facharzttitels Allgemeine Innere Medizin die Kriterien für den Fähigkeitsausweis Basis-Notfall-Sonographie POCUS (point of care ultrasound) erfüllt sein
- Dies beinhaltet 200 POCUS Untersuchungen, wovon 100 supervidiert sein müssen
- Falls Sie den Fähigkeitsausweis Ultraschall Abdomen haben können, Sie mit einem Kurs in POCUS Basis-Notfall-Sonographie und dem Didaktikkurs der SGUM Supervisor:in werden
- Der Zweck der Mitfinanzierung ist es, mehr Haus- und Kinderärzt:innen im Kanton Aargau zu haben. Wenn die Nachfrage das Angebot an mitfinanzierten Stellen übersteigt, werden deshalb Assistenärzt:innen bevorzugt, welche sich wahrscheinlich im Aargau in der haus- oder kinderärztlichen Grundversorgung niederlassen werden. Da sich Umstände immer ändern können gibt es dafür aber Verpflichtung.
- Im Aufbaumodul der Weiterbildung zum Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie sind 1-2 Jahre nicht fachspezifische Weiterbildung vorgesehen. Die Allgemeinmedizin oder Pädiatrie eignet sich dafür sehr gut.
- Diese kann in einer Haus- oder Kinderarztpraxis absolviert werden.
- Voraussetzung dafür ist eine Anstellung in der PDAG
- Praxen, welche Weiterbildungsstellen auch für angehende Psychiater:innen anbieten, sind entsprechend gekennzeichnet
- Die 5 Supervisionsstufen (5 Zuschauen, 4 unter direkter Beobachtung arbeiten, 3 vor Entscheidungen fragen, 2 mindestens täglicher Report, 1 selbständig, 0 Lehrarzt/-ärztin auf Abruf werden je nach Weiterbildungsstand und Anforderungen angepasst.
- Als Faustregel wird die meiste Zeit in den Stufen 3 und 2 verbracht
- Die Mitfinanzierung ist bis 6 Monate bei einem 100% Pensum möglich. Bei Teilzeitpensum entsprechend länger
- Ein mindestens 50% Pensum ist nötig, damit die Weiterbildung anerkannt wird vom SIWF.
- Die Medizin in der Praxis unterscheidet sich grundlegend von der Allgemeinen Inneren Medizin im Spital. Es gibt ein breites Spektrum an medizinischen Herausforderungen, häufig werden in der gleichen Konsultation mehrere Probleme bearbeitet. Akute gefährliche Erkrankungen sind deutlich seltener als im Spital, dafür hat die Prävention einen höheren Stellenwert. Die Priorisierung ist entsprechend wichtig.
- Patient:innen werden längerfristig mit unterschiedlichen Problemen behandelt und es bildet sich eine Vertrauensbeziehung. Bei polymorbiden Patient:innen wird die Behandlung bei den verschiedenen Fachärzt:innen durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin koordiniert.
- Nicht jedes Problem braucht eine Diagnose, andererseits gibt es Situationen, in denen alle Register gezogen werden, um eine Diagnose stellen zu können.
- Studien zeigen eine hohe Zufriedenheit mit der Weiterbildung in der Praxis Schlussbericht WHM Universität Bern 2020-2023
- Bestimmte Kompetenzen können nur in der Praxis gelernt werden (z. B. die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, Check Up Untersuchungen, Impfberatungen)
- Viele Lehrpraxen bieten supervidierte Ultraschalluntersuchungen und/oder Hospitationen an
- Die Praxisassistenz bezeichnet die Weiterbildung in der Hausarztpraxis und/oder der Kinderarztpraxis. Sie kann eigenständig absolviert werden oder als Teil eines Curriculums.
- Ein Curriculum besteht aus mehreren Weiterbildungsstellen, z.B. stationäre Allgemeine Innere Medizin, Praxisassistenz und zusätzlich Rotationsstellen wie z.B. HNO
